(Diese Hinweise wurden sorgfältig zusammengetragen und sollen einen ersten Überblick zu diesem Thema bereitstellen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft - aktualisiert am 26.07.2020)
Gemäß Basisverordnung 834/2007 vom 01.01.2009 gelten u.a. folgende Vorschriften für den ökologischen Anbau bzw. die Herstellung von BIO-Lebensmitteln.:
Weiterhin findet mindestens einmal jährlich eine Prüfung durch die staatlich beaufsichtige Öko-Kontrollstelle statt.
> Die neue EU-Ökobasisverordnung ist am 17. Juni 2018 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2021:
( Den gesamten Text als pdf finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0848&from=DE)
Ab 01.01.2021 gilt u.a.:
Neben lebenden und unverarbeiteten Erzeugnissen einschließlich Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial, verarbeiteten Lebens- und Futtermitteln sowie Produkten aus Aquakultur und Imkerei wurden weitere landwirtschaftsnahe Erzeugnisse in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen, darunter zum Beispiel Bienenwachs, Salz, Mate, Baumwolle, Wolle sowie Häute.
Bio-Pflanzen müssen auf gewachsenem Boden wachsen, das gilt im Freiland wie im Gewächshaus. Gärtner dürfen aber weiterhin Jungpflanzen in extra Behältnissen sowie Topfkräuter und Zierpflanzen in Pflanztöpfen aufziehen und anbieten.
Künftig kann auch Saatgut, das nicht als Sorte definiert ist, aber unter Öko-Bedingungen erzeugt wurde, gehandelt und genutzt werden.Noch bis Ende 2035 sollen Landwirte und Gärtner konventionelles Saatgut zukaufen dürfen, wenn es in Öko-Qualität nicht verfügbar ist. Diese Frist soll 2028 noch einmal überprüft werden.
Auch für Bio-Tiere soll es künftig eine Datenbank geben, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob Tiere aus Bio-Aufzucht verfügbar sind. Der konventionelle Zukauf soll wie beim Saatgut nur bis Ende 2035 erlaubt sein. Diese Frist soll 2028 noch einmal überprüft werden.
Es soll mehr Futter aus dem eigenen Betrieb oder - wenn dies nicht möglich ist - aus regionaler Kooperation stammen. Bei Pflanzenfresser soll dieser Anteil 70 % ab 2023 sein, für Schweine und Geflügel 30 % des Futters ab 2021. Bis 2025 dürfen Bio-Tierhalter noch konventionelles Eiweiß an Ferkel und Küken verfüttern - mit Verlängerungsmöglichkeit.
Der Einsatz von Nanomaterial in Bio-Lebensmitteln ist nicht erlaubt. Strenger geregelt wird die Verwendung von konventionellen Aromen. Neue Vorschriften gibt es auch für die Herstellung von Öko-Aromen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Vitamine und Mineralstoffe dürfen Bio-Babyprodukten zugesetzt werden. Der Einsatz von Ionenaustauschern soll auf Babynahrung beschränkt werden - allerdings mit einer Übergangsfrist für andere Nahrungsmittel. Dies ist noch nicht abschließend geklärt.
Künftig soll der Zukauf nur noch für solche Tiere erlaubt sein, welche biologisch aufgezogen worden sind. Ein Zukauf aus konventioneller Aufzucht soll jedoch übergangsweise bis voraussichtlich 2035 erlaubt sein. Diese Regelung trifft auch Saatgut, welches ebenfalls nur dann gekauft und genutzt werden darf, wenn es aus Bio-Erzeugung stammt. Auch konventionelles Saatgut bleibt jedoch für Bio-Produzenten bis 2035 legal käuflich und verwertbar. Zur Information sollen hierzu jeweils Datenbanken bereitgestellt werden.
Woran erkenne ich Bio-Lebensmittel? > Beitrag im unserem Newsblog