Schottergärtenverbot

24.07.2021 Verbot von Schottergärten: Baden-Württemberg stimmt für neues Naturschutzgesetz

Gärten aus Schotter und Kies sind hier bald verboten. Der Gesetzesentwurf stellt klar, dass „Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen“. Freunde dieser Art der Gartengestaltung müssen sich nach anderen Möglichkeiten umsehen, die auch zum Klimaschutz beitragen. "Bestehende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden", so ein Sprecher. Es drohen Kontrollen und Anordnungen. Ausnahmen wären Gärten, die älter seien als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung.

Hintergrund: Schotter heizt sich bei hohen Temperaturen sehr stark auf. Diese Wärme wird später wieder abgegeben und wirkt sich so auf das Stadtklima aus. Tiere und Pflanzen finden dort weder einen Lebensraum noch Nahrung.

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